Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Februar 2018

TIME & ENERGY München – Bochum, Inh. Wolfram Berghüser (nachfolgend TIME & ENERGY)

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Lieferung von Waren und Erbringung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen TIME & ENERGY und dem Auftraggeber bzw. Kunden (nachfolgend „AG“) geschlossenen Vertrages.

1.2 Der Verwendung der AGB des AG wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Die
nachfolgenden AGB sind Vertragsbestandteil aller rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen TIME & ENERGY und AG, auch bei Abschluss von Verträgen über das Medium Internet. Der AG stimmt der Einbeziehung der AGB in den Vertrag mit Auslösung der Bestellung zu. Gleiches gilt für den Abschluss eines Kaufvertrages und / oder Dienstleistungsvertrages.

1.3 Diese AGB gelten für alle AG, unabhängig ob Unternehmen oder Verbrauchern.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von TIME & ENERGY sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Die Bestellung bzw. Auftragserteilung des AG stellt ein rechtlich verbindliches Angebot dar, das TIME & ENERGY innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.

2.3 Bestellt der AG die Ware und / oder Dienstleistung auf elektronischem Weg, wird die Bestellung sowie diese AGB in
wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Wunsch des Kunden per E-Mail zugesandt.

2.4 Bei Bestellungen, bei denen sich der AG nicht des Mediums Internet bedient, gelten für das Zustandekommen des Vertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 145 ff. BGB).

2.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich TIME & ENERGY Eigentums- und
Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für jegliche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine
Weiterleitung an Dritte ist ausdrücklichen nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung von TIME & ENERGY gestattet.

2.6 Der Vertragsschluss erfolgt für TIME & ENERGY unter dem Vorbehalt, im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Belieferung durch Vorlieferanten nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Leistung wird der AG zeitnah informiert. Die gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich an den AG erstattet.

2.7 Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TIME &
ENERGY.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehalt

3.1 Der Kaufpreis ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und / oder Dienstleistung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs und des Ersatzes eines Verzögerungsschadens (§§ 280 II, 286 BGB). Für Mahnungen kann TIME & ENERGY pauschal 10,00 € /Mahnung
Aufwendungsersatz vom AG verlangen.

3.2 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TIME & ENERGY anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Das Eigentum an dem Kaufgegenstand behält sich TIME & ENERGY bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

4.2 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der AG TIME & ENERGY unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Unabhängig davon hat der AG bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der AG Unternehmer, hat er die Kosten einer Intervention von TIME & ENERGY zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

4.3 Ist der AG Unternehmer, tritt er TIME & ENERGY für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon
jetzt alle Forderungen gegen seine Kunden, die ihm aus den genannten Geschäften entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche
von TIME & ENERGY zur Sicherheit ab.

§ 5 Gefahrübergang

5.1 Ist der AG Unternehmer, ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Lieferung ab Werk vereinbart.

§ 6 Widerrufsrecht

6.1 Der AG, welcher Verbraucher ist, hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der AG oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber TIME & ENERGY zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: TIME & ENERGY – Die Unternehmensbetreuer, Inh. Wolfram Berghüser, Pfanzeltstraße 13, 82140 Olching, E-Mail: Mail@TIMEandENERGY.net, Telefon 08142 / 30 500 40, Fax: 03212 / 81 28 227. Der Widerruf muss sämtliche, für eine eindeutige Zuordnung der Bestellung, notwendigen Informationen enthalten, insb. die Kontaktdaten des AG, das Bestelldatum und die genaue Bezeichnung der bestellten Ware.

6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.

6.3 Kann der AG die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er TIME & ENERGY insoweit Wertersatz leisten. Der AG kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er alles unterlässt, was deren Wert der Ware bzw. der Leistung beeinträchtigt.

6.4 Die Rücksendung ist frei. Die Ware ist auf Kosten und Gefahr von TIME & ENERGY zurückzusenden.

6.5 Im Übrigen gelten alle hierüber hinausgehenden, gesetzlichen Bestimmungen als vereinbart.

§ 7 Haftung für Mängel

7.1 Ist der AG Verbraucher, haftet TIME & ENERGY bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich
aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel TIME & ENERGY gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn TIME & ENERGY den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben sollte.

7.2 Ist der AG Unternehmer, behält sich TIME & ENERGY bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

7.3 Ist der AG Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Ware zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Ware ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.

7.4 Ist der AG Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang.

7.5 Die Gewährleistungshaftung von TIME & ENERGY ist auf Mängel unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst beschränkt. TIME & ENERGY haftet nicht für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden durch TIME & ENERGY vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 8 Haftung für Schäden

8.1 Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist für TIME & ENERGY auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ansprüchen auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§§ 280 II, 286 BGB). Insoweit haftet TIME & ENERGY für jeden Grad des Verschuldens.

8.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von TIME & ENERGY.

8.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des AG beruhen, für leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

8.4 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber TIME & ENERGY ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TIME & ENERGY.

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

Die Verjährung der Ansprüche von TIME & ENERGY richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 195 ff. BGB), es sei denn, im Vertrag zwischen dem AG und TIME & ENERGY wurde etwas anderes vereinbart.

§10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der AG gegenüber TIME & ENERGY oder anlässlich des Zustandekommens des
Vertrages oder dessen Durchführung einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Befreiung von dem vorgenannten Formerfordernis.

§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von TIME & ENERGY.

11.2 Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des AG günstiger sind (Art. 29 EGBGB).

11.3 Ist der AG Unternehmer, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen, internationalen
Privatrechts.

11.4 Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von TIME & ENERGY.

11.5 Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von TIME & ENERGY zuständige Gericht.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Der AG stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem AG einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame(n) Regelung(en) soll(en) durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen Regelung(en) möglichst nahe kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine entsprechend wirksame Regelung zu treffen.

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